Bereits seit längerem arbeiten wir an den Anpassungen zu den Anforderungen an die neue DSGVO. Als erstes Ergebnis wurde daher heute die Möglichkeit hinzugefügt, dass man in der Schulportalverwaltung das Impressum der eigenen Schule (incl. der Kontaktdaten der/des schulischen Datenschutzbeauftragte/n) angeben muss. Dieses kann noch um zielführende Angaben (wie bspw. die Öffnungszeiten des Sekretariats) ergänzt werden.
Wir bitten darum die Daten spätestens bis zum 15. Mai vollständig einzutragen.
Sehr geehrterHerr Mehler,
wir nutzen das Schulportal nur als Intranet und gehen davon aus, dass wir kein Impressum brauchen. Ust das korrekt?
Mit freundlichen Grüßen
Gary Prott
IT Brentano-Schule
Sehr geehrter Herr Prott,
dazu können wir leider reine rechtsverbindliche Auskunft geben. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an die für Sie zuständige Stelle bei Ihrem SSA.