LANiS und der Datenschutz

Datenschutz war uns schon immer ein sehr wichtiges Anliegen, weshalb wir direkt mit den Verantwortlichen beim Hessischen Datenschutz an Schulen zusammenarbeiten und jedes neue Vorhaben mit diesen absprechen.

Im Zuge der Einführung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) haben wir unsere Angaben zum Datenschutz ergänzt und an vielen Stellen besonders hervorgehoben. Leider folgen aus der DSGVO auch neue Punkte, an die Schulen beim Einsatz von LANiS denken müssen:

  • Schulen, die LANiS-PaedNet (im pädagogischen Netzwerk der Schule, bspw. zur Steuerung der Computerräume) nutzen:
  • Schulen, die LANiS-Online nutzen:
    • Updates wurden bereits eingespielt:
      • bei jeder App Aufklärung über die gespeicherten Daten, Löschfristen und Rechte und wie diese Rechte eingesetzt werden können.
      • Umgestaltung der Datenschutzeinbindung unter „Support“ im Schulportal.
      • Einzelne Anzeige der gespeicherten Benutzeraccountdaten.
    • Noch von der Schule zu bearbeiten:
      • Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung bestätigen (nur nach Anmeldung als Schuladmin möglich)
      • Impressum ergänzen (nur nach Anmeldung und als Tooladmin für die Schulportalverwaltung eintragbar). Darauf achten, dass zwingend der/die Datenschutzbeauftragte samt Kontaktdaten genannt wird.
      • Muster für den Verarbeitungsverzeichniseintrag herunterladen (nur nach Anmeldung und als Tooladmin für die Downloads herunterladbar) zusammen mit den für die Schule notwendigen Datenkategorien (aufgrund der aktiven Apps innerhalb der Schule nach dem Login als Tooladmin hier einsehbar) an die/den schulischen Datenschutzbeauftragte(n) weiterleiten

Als Tipp, woran man noch denken sollte: Auch die eigene Schulhomepage muss man genauer anschauen. IT.Kultus-BW hat dazu eine gute Zusammenstellung veröffentlicht.