Klausurenplaner: Hinweis bei mehr als 3 Prüfungen pro Woche für mind. eine Person

Der Klausurenplaner ist um ein weiteres Detail ergänzt worden: Wenn bereits 3 Prüfungen für mind. eine/n Lernende/n der Lerngruppe vorliegt und eine weitere geplant wird, werden die eintragenden Lehrenden bzw. Tooladmins nun entsprechend § 28 VOGSV Absatz 2 darauf hingewiesen, dass in einer Unterrichtswoche nicht mehr als drei schriftliche Arbeiten liegen dürfen:

Im Anschluss an den Hinweis ist eine Eintragung weiterhin möglich, da nicht alle pädagogischen und organisatorischen Entscheidungen automatisiert abgebildet werden können. Im Klausurenplaner selbst werden aber für eine bessere Übersichtlichkeit die aktuelle Maximalanzahl an Prüfungen mind. einer/s Lernender/n in der ersten Spalte summiert. Überschreitungen nach § 28 VOGSV Absatz 2 werden rot hervorgehoben:

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