Nutzungsbedingungen für das Videokonferenzsystem des Landes Hessen

Diese Nutzungsbedingungen gelten für die Verwendung des durch das Hessische Kultusministerium bereitgestellten landesweiten Videokonferenzsystems.

  • Der Einsatz des Videokonferenzsystems erfolgt zur Überbrückung von zeitlichen, regionalen oder sonstigen Einschränkungen und ergänzt eine persönliche oder telefonische Kontaktpflege zwischen den Videokonferenz-Teilnehmerinnen und Teilnehmern, insbesondere zu folgenden Zwecken:
    • zur Durchführung von Unterrichtseinheiten in der Klasse oder Lerngruppe,
    • zur individuellen Betreuung und Beratung in Kleingruppen oder Einzeltreffen zwischen Lehrkräften, Schülerinnen und Schüler und
    • zur Unterstützung pädagogischer Schulverwaltungsaufgaben und zur Kommunikation aller am schulischen Bildungsprozess beteiligten Personen.
  • An einer Videokonferenz dürfen nur berechtigte Personen teilnehmen.
  • Die persönlichen Daten für den Zugang zum Schulportal sind geheim zu halten und dürfen nicht weitergegeben werden. Das Ausforschen und die Benutzung fremder Zugangsdaten ist unzulässig und wird bei Bekanntwerden verfolgt.
  • Das Gerät mit dem sich die Teilnehmerin oder der Teilnehmer in der Videokonferenz angemeldet hat, darf nicht unbeaufsichtigt gelassen werden.
  • Die Teilnehmerin oder der Teilnehmer hat die Videokonferenz nach Beendigung zu verlassen.
  • Die Aufzeichnungsfunktion des Videokonferenzsystems wurde zentral deaktiviert. Es ist grundsätzlich untersagt, Gespräche und Übertragungen unmittelbar oder mittels Nutzung von Drittsoftware, Handykameras etc. mitzuschneiden, aufzuzeichnen oder zu speichern.
  • Bei der Teilnahme an einer Veranstaltung per Videokonferenz und bei Nutzung der Kamera innerhalb des Wohnumfeldes, besteht das Risiko unbeansichtigt Informationen preiszugeben. Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden daher dazu angehalten auf die passende Wahl eines Ortes für die Teilnahme an einer Videokonferenz zu achten. Sofern Bildübertragungen geplant sind, wird empfohlen bei Bedarf zusätzlich die Funktion zur Veränderung des Hintergrundes zu nutzen, um die unbeabsichtigte Übermittlung persönlicher Daten zu vermeiden.
  • Bei der Teilnahme an Veranstaltungen per Videokonferenz-System ist sicherzustellen, dass Dritte der Kommunikation weder zuhören, zusehen oder sonst wie Kenntnisnahme von der Kommunikation erhalten und das unvorbereitete akustische oder optische Erscheinen Dritter vermieden wird.
  • Der Chat und Notizbereich des Videokonferenzsystems ist für Fragen und Hilfen vorgesehen und ist nicht für Nebengespräche zu nutzen. Sofern private Chats durch die moderierende Person freigegeben werden, sind diese durch die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ausschließlich für den mit der Freigabe beabsichtigten Zweck zu verwenden.
  • Erfolgt keine Teilnahme am Gespräch, ist das Mikrofon durch die Teilnehmerin oder den Teilnehmer stumm zu schalten.
  • Vor der Freigabe von Inhalten im Videokonferenzsystem ist von der moderierenden bzw. präsentierenden Person zu prüfen, inwieweit die Freigabe der Daten für den verfolgten Zweck erforderlich ist. Im Rahmen der Freigabe von Inhalten sind die Teilnehmerinnen und Teilnehmer durch die moderierende bzw. präsentierenden Person darauf hinzuweisen, dass die Daten ausschließlich für den im Rahmen der mit der Freigabe verfolgten Zweck genutzt werden dürfen und eine Weitergabe an Dritte unzulässig ist.