Datenschutzhinweise zum Videokonferenzsystem des Landes Hessen

Mit diesen Datenschutzhinweisen informieren wir, das Hessische Kultusministerium (nachfolgend auch „HKM“ oder „wir“ genannt), die Videokonferenz-Teilnehmerinnen und Teilnehmer über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten und die ihnen nach den Rechtsvorschriften zum Datenschutz zustehenden Rechte im Rahmen ihrer Teilnahme an einer Videokonferenz, die über das Videokonferenzsystem des HKM durchgeführt wird.

Nachfolgend werden die Adressaten dieser Datenschutzhinweise als Betroffene oder Teilnehmerinnen und Teilnehmer bezeichnet. Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind alle Personen, die an einer Videokonferenz über das Videokonferenzsystem des HKM teilnehmen.

Diese Datenschutzhinwiese bilden die Informationspflicht des Verantwortlichen nach Artikel 13 DS-GVO ab und unterliegen einer regelmäßigen Anpassung durch den Verantwortlichen.

Versionshistorie

Datum Versionsnummer
Oktober 2022 V 1.0
Januar 2023 V 1.1
Februar 2023 V 2.1

Inhaltsverzeichnis

1     Präambel

2     Allgemeines

2.1      Verantwortlicher für die Datenverarbeitung

2.2      Datenschutzbeauftragte/r des Verantwortlichen

2.3      Gemeinsame Verantwortlichkeit für die Datenverarbeitung mit den öffentlichen Schulen

3     Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

4     Kategorien von Daten und Umfang der Datenverarbeitung

5     Empfänger oder Kategorien von Empfängern personenbezogener Daten

6     Dauer der Datenspeicherung

7     Datenschutzrechte für Betroffene

8     Datenübermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation

9     Freiwilligkeit und Bereitstellungspflicht personenbezogener Daten

10       Automatisierte Entscheidungsfindung, Durchführung eines Profilings

 

1       Präambel

Das HKM stellt ein landesweites Videokonferenzsystem für die öffentlichen Schulen zur Verfügung. Das Videokonferenzsystem wird ausschließlich über das Schulportal Hessen zugänglich sein. Das Schulportal Hessen ist eine vom HKM zur Verfügung gestellte digitale Plattform, die eine Vielzahl verschiedener webbasierter Anwendungen für die hessischen Schulen bereitstellt. Schulen können das Videokonferenzsystem wahlweise über die Anwendung SchulMoodle oder über die Anwendung „Videokonferenz“ im Schulportal Hessen nutzen. Die Nutzung des Videokonferenzsystems im Schulportal ist unabhängig von der Nutzung weiterer Funktionen des Schulportals.

Die Nutzung des Schulportal Hessen ist für Schulen nur möglich, wenn die Schule des Landes Hessen im Rahmen des Registrierungs- und Prüfungsvorgangs auf Basis festgelegter allgemeiner Schuldaten Zugänge und entsprechende Module des Schulportal Hessen beim HKM beantragt hat. Die Datenverarbeitungstätigkeiten des Schulportal Hessen sind nicht Gegenstand dieser Datenschutzhinweise und abrufbar unter folgendem Link: https://rechtstexte.schulportal.hessen.de/dse.php.

2       Allgemeines

2.1      Verantwortlicher für die Datenverarbeitung

Die Bereitstellung, der Betrieb und die Pflege des Videokonferenzsystems wird datenschutzrechtlich verantwortet durch:

Hessisches Kultusministerium
Luisenplatz 10
65185 Wiesbaden
Tel.: +49 (0) 611 368-0

E-Mail: schulportal@kultus.hessen.de

2.2      Datenschutzbeauftragte/r des Verantwortlichen

Die bzw. den Datenschutzbeauftragten des HKM erreichen Sie unter dieser E-Mail-Adresse: datenschutzbeauftragter.hkm@kultus.hessen.de oder per Post über die Anschrift des HKM.

2.3      Gemeinsame Verantwortlichkeit für die Datenverarbeitung mit den öffentlichen Schulen

Zwischen der jeweiligen öffentlichen Schule, die für die Nutzung des Schulportal Hessen freigeschaltet wurde, und dem HKM besteht eine gemeinsame datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit im Sinne des Art. 26 DS-GVO.

Die Aufteilung der datenschutzrechtlichen Rechte und Pflichten ist zwischen der Schule und dem HKM geregelt. Es besteht grundsätzlich keine gemeinsame Verantwortlichkeit zwischen den Schulen untereinander.

3       Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Das HKM setzt landesweit das Open-Source-Videokonferenzsystem BigBlueButton ein. Der Einsatz des Videokonferenzsystem erfolgt zur Überbrückung von zeitlichen, regionalen oder sonstigen Einschränkungen und ergänzt eine persönliche oder telefonische Kontaktpflege zwischen den Videokonferenz-Teilnehmerinnen und Teilnehmern, insbesondere zu folgenden Zwecken:

  1. zur Durchführung von Unterrichtseinheiten in der Klasse oder Lerngruppe,
  2. zur individuellen Betreuung und Beratung in Kleingruppen oder Einzeltreffen zwischen Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern und
  3. zur Unterstützung pädagogischer Schulverwaltungsaufgaben und zur Kommunikation aller am schulischen Bildungsprozess beteiligten Personen.

Um an einer Videokonferenz teilzunehmen, müssen sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer über einen personalisierten Link selbst zur vereinbarten Uhrzeit auf der webbasierten Videokonferenzplattform des HKM über einen Browser ihrer Wahl einwählen. Der Download einer Software ist nicht erforderlich.

Das HKM verarbeitet personenbezogenen Daten der Videokonferenz-Teilnehmerinnen und Teilnehmer unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen aus der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), dem Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) sowie weiterer maßgeblicher Gesetzesgrundlagen (z.B. Hessisches Schulgesetz, schulrechtliche Erlasse).

Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist rechtmäßig, wenn sie für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt.

Das Videokonferenzsystem wird vom HKM im Rahmen der Wahrnehmung seiner Aufgaben als oberste Schulaufsichtsbehörde für öffentliche Schulen des Landes Hessen und als oberster Dienstherr der hessischen Lehrkräfte betrieben. Das Hessische Kultusministerium erfüllt die ihm übertragenen Aufgaben, indem es den öffentlichen Schulen geeignete Anwendungen zur Erfüllung ihres Bildungs- und Erziehungsauftrages und pädagogischer Schulverwaltungsaufgaben sowie den Lehrkräften Arbeitsmittel und Lernmittel im Rahmen ihres Beschäftigungsverhältnisses zur Verfügung stellt. Dies umfasst auch die Bereitstellung eines landesweiten Videokonferenzsystems als sichere einheitliche Anwendung zur Durchführung von Videokonferenzen im pädagogischen Bereich.

Die Schulen nutzen das Videokonferenzsystem zur Erfüllung ihres Bildungs- und Erziehungsauftrages sowie zur Wahrnehmung pädagogischer Schulverwaltungsaufgaben. Dies umfasst insbesondere die digitale Durchführung von Unterrichtseinheiten in der Klasse oder Lerngruppe, die individuelle Betreuung und Beratung in Kleingruppen oder Einzeltreffen zwischen Lehrkräften, Lernenden und die pädagogische Kommunikation aller am Bildungsprozess in Schule beteiligten Personen.

Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitungen des HKM und der öffentlichen Schulen im Rahmen des Landes-Videokonferenzsystems ist Artikel 6 Abs. 1 Buchst. e DS-GVO i.V.m. §§ 83, 83a, 83b HSchG. Soweit eine Datenverarbeitung im Rahmen des Beschäftigungskontextes erfolgt, stützt sich diese auf Art. 88 DS-GVO i.V.m. § 23 HDSIG.

Bei Nutzung des Videokonferenzsystems werden Daten auch auf Basis einer Einwilligung bzw. einer bestätigenden Handlung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer verarbeitet. Dies kann beispielsweise bei der Nutzung optionaler Videokonferenz-Funktionen der Fall sein. In diesen Fällen erfolgt die Datenverarbeitung durch das HKM und die öffentliche Schule nach Art. 6 Abs. 1 Buchst. a DS-GVO. Die Nutzung der optionalen Videokonferenzfunktionen kann jederzeit ganz oder teilweise beendet werden, indem die jeweilige Funktion nicht mehr genutzt wird.

Soweit eine Einwilligung zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten für bestimmte, vorher genannte Zwecke erteilt wurde, ist die Rechtmäßigkeit dieser Verarbeitung auf Basis der Einwilligung gegeben. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Der Widerruf der Einwilligung berührt nicht die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf verarbeiteten Daten.

4       Kategorien von Daten und Umfang der Datenverarbeitung

Bei der Nutzung des Videokonferenzsystems werden verschiedene Datenarten verarbeitet. Der Umfang der Daten hängt auch davon ab, welche Angaben die Betroffenen vor oder bei der Teilnahme an einer Videokonferenz machen.

Die nachfolgend dargestellten personenbezogenen Daten können (zusätzlich zur Datenverarbeitung im Schulportal Hessen) von den jeweils bezeichneten Stellen bei der Nutzung des Videokonferenzsystems zum Gegenstand der Verarbeitung werden.

Datenverarbeitungen durch das HKM und die jeweilige Schule:

  • Log-In-Daten zur Videokonferenz: Angaben zur teilnehmenden Person: Name und Vorname.
    Diese Daten werden zur Prüfung der Einladungs- und Teilnahmeberechtigung an der jeweiligen Videokonferenz aus der Anwendung SchulMoodle oder aus der Anwendung „Videokonferenz“ des Schulportal Hessen an das Videokonferenzsystem übertragen.
  • Zugangsdaten zur Videokonferenz: Konferenz-/Raum-ID, Raumpasswort, Rolle (moderierend, präsentierend oder teilnehmend) und Zugangs-Link/ Zugangs-ID.
    Die Authentifizierungsdaten sind Bestandteil der Log-In-Daten zur jeweiligen Videokonferenz. Somit ist der Zutritt zur jeweiligen Videokonferenz durch Unbefugte nicht möglich. Der Wartebereich ermöglicht die Zutrittskontrolle durch die moderierende Person. In Einzelfällen kann die Funktion „geschlossene Gruppe“ zur Abfrage weiterer personenbezogener oder identitätsprüfender Log-In-Prozesse führen.
  • Nutzungsdaten nach Log-In und während der Videokonferenz: Die Nutzungsdaten betreffen jegliche Text-, Datei-, Audio- und Videodaten. Während der Dauer der Videokonferenz werden die Daten vom Mikrofon des Endgeräts sowie von einer etwaigen Videokamera des Endgeräts sowie ggf. geteilte Bildschirme, hochgeladene Dateien (Notizen, Präsentationen), Umfrage- und Feedback-Daten oder über die Chatfunktion (Einzel- oder Gruppenchat) eingegebene Texte verarbeitet. Ebenfalls kann die Funktion Whiteboard zum Einsatz kommen. Diese ermöglicht ein gemeinsames, kollaboratives, gleichzeitiges Arbeiten auf der Präsentationsfläche per Stift/Zeichen/Text-Funktion je nach Freigabe der moderierenden Person für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer.
    Der Umfang der Nutzungsdaten richtet sich danach, von welchen der jeweils bereitgestellten Funktionen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Gebrauch machen. Sie haben die Möglichkeit, die Upload-, Chat-, Video-, Mikrofon-, Screen-Sharing- oder Umfragen-Funktionen zu nutzen. Insoweit werden die von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern bereitgestellten Eingaben verarbeitet, um diese während der Videokonferenz mit anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern und der moderierenden Person zu teilen, anzuzeigen und ggf. zu protokollieren.
  • Upload-Daten (optional): Moderierende oder präsentierende Personen können Dateien oder Links z.B. für webbasierte Videos zur jeweiligen Videokonferenz hochladen.

Datenverarbeitung durch das HKM:

  • Verbindungsdaten zur Videokonferenz: Thema, Raum-Nummer, IP-Adresse, Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer (Teilnahmeliste), Geräte- und Browserinformationen (Gerätename, Funktionsstatus Kamera, Mikrofon, weitere Bildschirme, Bildschirmauflösung, verwendeter Browsertyp und Versionen, Betriebssystem des zugreifenden System, Referrer, Unterwebseiten, Internetprovider des zugreifenden Systems), Zeitstempel, Dauer der Videokonferenz, genutzte Funktionen, notwendige (nicht-abwählbare) Cookies, Anzahl geteilter Bildschirme, Performance-, Diagnose- und Auslastungsdaten (System-Log-Daten zur Prüfung der Qualität, Netzwerkaktivität und Netzwerkkonnektivität), IP-Adressen entlang des Netzwerkpfads, MAC-Adresse des Endpunkts (sofern zutreffend), Serviceversion der Videokonferenzplattform.
    Die Daten werden verarbeitet, um die mit der Videokonferenz verbundenen Funktionen bereitzustellen.

Datenverarbeitung durch die jeweilige Schule:

  • Download-Daten: Sofern Dateien geteilt oder Daten protokolliert werden, obliegt die Freigabe der Inhalte der jeweiligen inhaltsfreigebenden Person und die Datenspeicherung allen Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Videokonferenz, die Daten herunterladen oder protokollieren.

5       Empfänger oder Kategorien von Empfängern personenbezogener Daten

Zur Organisation und Durchführung der vorbenannten Verarbeitungszwecke und der Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben und Pflichten werden personenbezogene Daten zum Teil durch externe Dienstleister oder durch weitere Behörden des Landes Hessen verarbeitet, wenn dies zur Erfüllung der vorgenannten Zwecke erforderlich und gesetzlich erlaubt ist. Dabei beachten wir stets die datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere erfolgt eine Verarbeitung nur auf Basis der Einhaltung von Vertraulichkeitspflichten.

Im Rahmen der gemeinsamen datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit mit dem HKM werden personenbezogene Daten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zum Zweck der Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrages und zur Wahrnehmung pädagogischer Schulverwaltungsaufgaben an die jeweilige Schule übermittelt.

Entsprechend der Funktion oder Freigabe von Inhalten im Videokonferenzsystem ist vor dem Hintergrund einer Zusammenarbeit über das Videokonferenzsystem eine Offenlegung personenbezogener Daten von Teilnehmerinnen und Teilnehmern gegenüber anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern möglich.

Bei Bereitstellung und Betrieb des Videokonferenzsystems setzt das HKM verschiedene Auftragsverarbeiter ein, die personenbezogene Daten im Auftrag und nach Weisung des HKM verarbeiten. In diesem Zusammenhang werden personenbezogene Daten zu den geschilderten Zwecken an die nachfolgenden Auftragsverarbeiter übermittelt:

  • Hessische Lehrkräfteakademie: Wartung und Pflege der IT- und TK-Systeme, Berechtigungsmanagement zwischen Schulportal Hessen und Videokonferenzsystem, technischer Support und Dienstleistermanagement.
  • Hostingdienstleister: Betrieb und Hosting des Videokonferenzsystems, Wartung und Pflege der IT-und TK-Systeme, Bereitstellung von Schnittstellen zum Schulportal Hessen, Berechtigungsmanagement zwischen Schulportal Hessen und Videokonferenzsystem.

6       Dauer der Datenspeicherung

Personenbezogene Daten der Videokonferenz-Teilnehmerinnen und -Teilnehmer werden für die Dauer der Nutzung des Schulportal Hessen bzw. des Videokonferenzsystems durch das HKM verarbeitet. Über die Nutzung des Schulportal Hessen entscheidet die zuständige Schule, der die betroffene Person zugeordnet ist.

Nach Beendigung der jeweiligen Videokonferenz werden Log-In-Daten und Nutzungsdaten unverzüglich gelöscht. Verbindungsdaten werden nach spätestens drei Tagen vollständig von der Videokonferenzplattform gelöscht. Session-Cookies (notwendig, nicht-abwählbar) werden gelöscht, sobald das Browserfenster geschlossen wird. Eine vorzeitige Löschung kann jederzeit über die Browsereinstellungen am Endgerät erfolgen.

In Einzelfällen kann eine externe Datenspeicherung durch die moderierende Person oder die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Videokonferenz erfolgen, wenn z.B. Notizen, Chatprotokolle oder hochgeladene Dateien Gegenstand der Videokonferenz sind. Die moderierende Person kontrolliert die freigegebenen Inhalte hinsichtlich der Einhaltung von Vertraulichkeit, Erforderlichkeit und der weiteren Verwendung zum Zwecke der Protokollierung. Sofern ein Download und eine Speicherung dieser Daten stattfinden, obliegt die damit verbundene Verantwortlichkeit den Personen, die die Daten speichern. Das Videokonferenzsystem des HKM bildet keine Datenspeicherungs- oder Archivierungsfunktion ab.

Weitere Daten, die der Nutzung des Schulportal Hessen und den damit verbundenen Anwendungen zuzuordnen sind, können Gegenstand der Verarbeitung und der Speicherung sein. Ausführliche Informationen zu den Datenverarbeitungstätigkeiten und der jeweiligen Speicherdauer sind abrufbar unter folgendem Link: https://rechtstexte.schulportal.hessen.de/dse.php.

Eine sofortige Beendigung der Datenverarbeitung erfolgt auch im Falle eines Widerspruchs der betroffenen Person. Personenbezogene Daten, die auf Basis von Einwilligungen erhoben wurden, werden bis zum Widerruf der Einwilligung verarbeitet. Der Widerruf einer Einwilligung berührt nicht die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf verarbeiteten Daten. Bei Beendigung einer Videokonferenz werden alle Nutzungsdaten gelöscht.

In Einzelfällen entstehen gesetzliche Aufbewahrungsfristen, die eine Datenspeicherung abweichend der vorbenannten Regelungen erfordern.

7       Datenschutzrechte für Betroffene

Alle Betroffenen haben das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DS-GVO, das Recht auf Berichtigung ihrer Daten nach Artikel 16 DS-GVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DS-GVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung ihrer Daten nach Artikel 18 DS-GVO und das Recht auf Datenübertragung nach Artikel 20 DS-GVO.

Erteilte Einwilligungen können jederzeit widerrufen werden. Der Widerruf einer Einwilligung berührt nicht die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf verarbeiteten Daten.

Widerspruchsrecht

Nach Artikel 21 DS-GVO können Betroffene jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einlegen.

Betroffene Personen haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Artikel 6 Abs. 1 Buchst. e DS-GVO (Datenverarbeitung zur Wahrnehmung von Aufgaben im öffentlichen Interesse) erfolgt, Widerspruch einzulegen. Legen die Betroffenen Widerspruch ein, werden wir ihre personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der Betroffenen überwiegen oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Anfragen zur Wahrnehmung von vorbenannten Betroffenenrechten

Wir bitten Sie aus Gründen der einfacheren Bearbeitung bei der Wahrnehmung Ihrer Rechte zunächst die verantwortliche Schule zu kontaktieren.

Welche Schule konkret für Sie verantwortlich ist, ergibt sich daraus, welcher Schule Sie als Lehrkraft, Schülerinnen und Schüler, Elternteil oder sonstige Organisationseinheit zugeordnet worden sind. Beim Schulportal Hessen erkennen Sie anhand des Logins, welche Schule für Sie datenschutzrechtlich zuständig ist.

Sie können Ihre Rechte jederzeit auch gegenüber uns, dem HKM, geltend machen. Wir weisen darauf hin, dass Betroffenenanfragen grundsätzlich in enger Abstimmung mit und erst nach Prüfung durch die zuständige Schule durch uns umgesetzt oder beantwortet werden. Ein einheitlicher Prozess zur Sicherstellung der Bearbeitung von Betroffenenanfragen ist mit jeder zuständigen Schule vereinbart.

Das HKM steht für Betroffenenanfragen als mit der zuständigen Schule gemeinsam verantwortliche Stelle unter diesen Kontaktdaten zur Verfügung:

Hessisches Kultusministerium
Luisenplatz 10
65185 Wiesbaden
E-Mail-Adresse: Schulportal@Kultus.Hessen.de
Telefon: 0611 / 368-0

 

Beschwerderecht

Sofern Betroffene den Verdacht haben, dass ihre Daten seitens der datenschutzrechtlich verantwortlichen Stellen rechtswidrig verarbeitet werden, steht Ihnen nach Artikel 77 Abs. 1 DS-GVO die Möglichkeit zur Verfügung, sich an eine Aufsichtsbehörde zu wenden. Das Beschwerderecht nach Artikel 77 DS-GVO steht den Betroffenen in dem EU-Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsortes, ihres Arbeitsplatzes und/oder des Ortes des vermeintlichen Verstoßes zu, d.h. sie können die Aufsichtsbehörde, an die sie sich wenden, aus den oben genannten Orten wählen. Die Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, unterrichtet sie dann über den Stand und die Ergebnisse der Eingabe, einschließlich der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs gem. Artikel 78 DS-GVO.

Die für das HKM zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist:

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden
Tel.: +49 (0) 611 1408-0, E-Mail: poststelle@datenschutz.hessen.de

8       Datenübermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation

Eine Datenübermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation findet derzeit nicht statt und ist auch nicht geplant.

9       Freiwilligkeit und Bereitstellungspflicht personenbezogener Daten

Die Nutzung des Videokonferenzsystems über das Schulportal Hessen ist seitens des HKM weder vertraglich noch gesetzlich vorgeschrieben. Entscheidet sich eine Schule für den Einsatz und die Nutzung des Videokonferenzsystems, werden nicht-optionale personenbezogene Daten der Videokonferenz-Teilnehmerinnen und Teilnehmer durch das HKM im Rahmen der Erfüllung von Aufgaben als oberste Landesbehörde verarbeitet. Ohne diese Daten ist eine Nutzung des Videokonferenzsystems nicht möglich.

Die Nutzung optionaler Funktionen des Schulportal Hessen erfolgt grundsätzlich freiwillig. Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten auf Basis von Einwilligungen können jederzeit für die Zukunft widerrufen werden.

Die Rahmenbedingungen zur Nutzung von Videokonferenzsystemen im Distanzuntericht richten sich nach den Bestimmmungen der VKSV.

10   Automatisierte Entscheidungsfindung, Durchführung eines Profilings

Zur Begründung der Datenverarbeitung und der Bereitstellung des Videokonferenzsystems im Schulportal Hessen nutzen wir grundsätzlich keine ausschließlich automatisierte Entscheidungsfindung nach Artikel 22 DS-GVO.

Ein Profiling durch die datenschutzrechtlich verantwortlichen Stellen findet nicht statt.